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Wie in allen Organisationen
üblich, wird in Ausschüssen meist die Kernarbeit für die Zukunft geleistet.
In der Europäischen Union ist die nicht anders: |
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Wirtschafts-
und Sozialausschuß: Von den Unternehmern und Gewerk- schaften über die Verbraucher bis hin zu den Umweltschutzverbänden: Im Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) sind die wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen aus der gesamten Europäischen Union vertreten. Er ist ein beratendes Organ der EU und muß in wichtigen Bereichen zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission Stellung nehmen. Was tut der
WSA? Wer sitzt
im WSA? Die 222
Mitglieder des Ausschusses werden vom Rat einstimmig auf vier Jahre ernannt. Die
Zahl der Mitglieder verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Mitgliedstaaten:
Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich entsenden jeweils
24 Mitglieder,
Spanien 21,
Österreich, Belgien, Griechenland, die Niederlande, Portugal und Schweden jeweils
12,
Dänemark, Irland, Finnland je 9,
Luxemburg 6 Mitglieder. Wie
arbeitet der WSA? Der Wirtschafts- und
Sozialausschuß auf einen Blick Aufgaben: Beratendes Organ, das Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere wirtschaftliche und soziale Interessengruppen vertritt Adresse: B-1000 Brüssel
Tel. (32-2) 546 90 11
Fax (32-2) 513 48 93 Website: http://www.esc.eu.int |
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Ausschuß
der Regionen:
Einbringung der lokalen Sicht Viele Entscheidungen, die in der EU ge- troffen werden, haben direkte Auswir- kungen auf die Regionen der Union - gleichgültig, ob es um den Einsatz der Strukturfondsgelder oder um kulturelle Fragen geht. Die Regionen der Europä- ischen Union haben im europäischen Rechtsetzungsprozeß ihr Wort mitzure- den. Ihr Sprachrohr ist der Ausschuß der Regionen. Er hat eine doppelte Auf- gabe: Die Interessen der Regionen und ihrer Bürger zu vertreten und Informatio- nen über die europäische Politik ohne Umwege an die Regionen weiterzuleiten. Rolle und Aufgaben Der Ausschuß
der Regionen vertritt die Interessen der örtlichen und regionalen Gebietskörperschaften
im europäischen Gesetzgebungsprozeß.
Immer, wenn eine europäische Entscheidung die Interessen der Regionen berührt,
muß die Kommission oder der Rat den Ausschuß der Regionen um Rat fragen. Dazu
gehören Fragen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, der transeuropäische
Netze, des Gesundheitswesens, der Bildung oder die Bereiche Jugend und Kultur.
Außerdem kann der Ausschuß der Regionen immer dann zu Rate gezogen werden,
wenn Rat oder Kommission dies für sinnvoll halten. Der Ausschuß kann aber auch
von sich aus zu anderen politischen Angelegenheiten Stellung nehmen, die die lokalen
und regionalen Gebietskörperschaften interessieren.
Zusammensetzung Im Ausschuß der Regionen sitzen 222 Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union. Sie werden vom Rat auf vier Jahre ernannt. Bei den Mitgliedern handelt es sich vielfach um Vorsitzende regionaler Gebietskörperschaften, Bürgermeister oder Vorsitzende von Stadt- oder Bezirksvertretungen.
Die Zahl der
Mitglieder pro Mitgliedstaat gliedert sich wie folgt auf:
Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich je 24 Mitglieder,
Spanien 21,
Belgien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal und Schweden je 12,
Dänemark, Irland, Finnland je 9,
Luxemburg 6.
Die Arbeit des Ausschusses findet in acht ständigen Fachkommissionen und vier
Unterausschüssen statt. Der Arbeitsort ist Brüssel. Die Unterausschüsse des Ausschusses der Regionen 1. Regionalentwicklung,
Wirtschaftsentwicklung, lokale und regionale Finanzen
Unterausschuß: lokale und regionale Finanzen
2. Raumplanung, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft, Meer
und Berggebiete
Unterausschuß: Fremdenverkehr, ländlicher Raum
3. Verkehr und Kommunikationsnetze
Unterausschuß: Telekommunikation
4. Städtepolitik
5. Raumordnung, Umwelt, Energie
6. Bildung, Ausbildung
7. Europa der Bürger, Forschung, Kultur, Jugend und Verbraucher
Unterausschuß: Jugend und Sport,
8. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Sozialpolitik, Gesundheitswesen Ausschuß der Regionen auf einen Blick Mitglieder: 222 Mitglieder, die für vier Jahre ernannt werden Aufgaben : Beratendes Organ, das regionale und lokale Gebietskörperschaften vertritt Adresse: B-1049 Brüssel
Tel. (32-2) 282 22 11
Fax (32-2) 282 28 96
Website: www.cor.eu.int |
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