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Die EZB wurde am 1. Juni 1998 im Zuge der stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts-
und Währungsunion (WWU) eingerichtet. Die EZB ist die Zentralbank für die
gemeinsame europäische Währung, den Euro.
Die Hauptaufgabe der EZB ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität
im Euroraum zu gewährleisten. Das Euro-Währungsgebiet setzt sich aus den zwölf
Ländern der Europäischen Union zusammen, die den Euro seit 1999 eingeführt haben.
Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden zusammen das
Eurosystem, das Zentralbankensystem des Euro-Währungsgebiets. Das vorrangige Ziel
des Eurosystems ist die Gewährleistung der Preisstabilität, d. h., den Wert des
Euro zu sichern.
Die Europäische Zentralbank hat sich verpflichtet, alle übertragenen Zentralbankaufgaben
wirkungsvoll zu erfüllen. Dabei wird höchste Integrität, Kompetenz, Effizienz
und Transparenz angestrebt. |
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Banken-Tower
Frankfurt / Main |
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Der
EZB-Rat
ist das wichtigste Beschlussorgan der EZB. Er umfasst
- die sechs
Mitglieder des Direktoriums sowie
- die Präsidenten aller nationalen Zentralbanken (NZBen) der zwölf
Länder des Euroraums.
Der EZB-Rat tritt in der Regel zweimal im Monat im Eurotower in Frankfurt am Main
zusammen. Auf der jeweils ersten Sitzung jedes Monats beurteilt der EZB-Rat die
monetäre und wirtschaftliche Entwicklung und fasst die geldpolitischen Beschlüsse.
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Der
EZB-Rat tritt alle zwei Wochen zusammen.
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Auf der zweiten Sitzung jedes Monats erörtert der EZB-Rat Fragen imZusammenhang
mit sonstigen Aufgaben und Zuständigkeiten der EZB und des Eurosystems. Die Protokolle
der Sitzungen werden nicht veröffentlicht; die geldpolitischen Beschlüsse werden
jedoch im Anschluss an die erste Sitzung jedes Monats auf einer Pressekonferenz
bekannt gegeben. Unterstützt vom Vizepräsidenten, führt der Präsident den Vorsitz
in der Pressekonferenz
Rechenschaftspflicht Berichtspflichten Zwecks Wahrung der Legitimität müssen die
von einer unabhängigen Zentralbank im Rahmen ihres Auftrags durchgeführten Maßnahmen
von demokratischen Institutionen und der Öffentlichkeit kontrolliert werden können.
Die EZB unterliegt klar definierten Berichtspflichten. Diese sind in Artikel 15
ihrer Satzung festgelegt. Gemäß ihrer Satzung ist die EZB dazu verpflichtet, vierteljährlich
Berichte über die Tätigkeiten des Eurosystems sowie wöchentlich einen konsolidierten
Ausweis zu veröffentlichen. Darüber hinaus hat sie einen Jahresbericht über ihre
Tätigkeiten sowie über die Geldpolitik des vergangenen und des laufenden Jahres
zu erstellen. Der Jahresbericht ist dem Europäischen Parlament, dem EU-Rat, der
Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat vorzulegen. Um die satzungsmäßigen
Berichtspflichten zu erfüllen, veröffentlicht die EZB einen Monatsbericht (neben
einem Quartalsbericht), einen konsolidierten Wochenausweis und einen Jahresbericht.
Darüber hinaus gibt die EZB eine Reihe von Publikationen heraus, die sich mit
Themen ihres Zuständigkeitsbereichs befassen.
Sitz der EZB: Frankfurt am Main, Kaiserstraße 29, Hauptgebäude der
EZB – der Eurotower
Internet:
(deutsch) http://www.ecb.int/ecb/html/index.de.html
(englisch) http://www.ecb.int
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