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Marino,
Schweden, Schweiz, Slowakei,Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei,
Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern |
Entstehung
und Zusammensetzung
- er umfaßt 40
pluralistische Demokratien;
- unterscheidet sich von der Europäischen Union (15 Staaten);
- hat seinen ständigen Sitz im Europa-Palais in Straßburg (Frankreich).
Ziele
- Schutz der
Menschenrechte und der pluralistischen Demokratie ;
- Förderung des Bewußtseins für eine gemeinsame kulturelle Identität der Europäer;
- Suche nach Lösungen für die großen gesellschaftlichen Probleme (Minderheiten,
Fremdenhaß, Intoleranz, Umweltschutz, Klonen von Menschen, AIDS, Drogen, organisiertes
Verbrechen, usw.);
- Festigung der demokratischen Stabilität Europas durch Hilfeleistung bei
politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen.
Arbeitsweise - das Ministerkomitee, in dem die Entscheidungen getroffen werden ; es setzt sich aus 40 Außenministern oder deren ständigen Vertretern in Straßburg zusammen. - die Parlamentarische Versammlung, ein beratendes Gremium, das aus 286 von den nationalen Parlamenten entsandten Abgeordneten (und 286 Stellvertretern) sowie Delegationen von "Sondergästen" aus mittel- und osteuropäischen Staaten besteht. Amtierende Präsidentin ist Leni Fischer (Deutschland). - den Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas: er ist in zwei Kammern gegliedert, von denen eine die Gemeinden, die andere die Regionen vertritt. Diese Instanzen werden bei ihrer Arbeit durch ein Generalsekretaria t von 1300 Beamten unterstützt, das von einem auf fünf Jahre gewählten Generalsekretär, zur Zeit Daniel Tarschys (Schweden), geleitet wird.
Amtssprachen: Französisch
und Englisch.
Jahreshaushalt: Etwa 420 Millionen DM für 1998.
Konkrete Ergebnisse den Umgang mit den wichtigsten Problemen unserer Gesellschaft festlegen, sowie fast 170 europäische Konventionen, die etwa 130000 bilaterale Abkommen ersetzen, stehen u.a. für die erfolgreiche Arbeit des Europarates in seinen verschiedenen Tätigkeitsbereichen Rechte Die Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sowie das Ministerkomitee sind die Kontrollorgane der Konvention, die nicht nur Einzelklagen, sondern auch zwischenstaatliche Beschwerden erlaubt. Dieser Zweikammer-Mechanismus wird durch einen einzigen, ständigen Gerichtshof ersetzt, sobald das Protokoll Nr. 11 am 1. November 1998 in Kraft tritt. Der neue
einzige Gerichtshof für Menschenrechte: Die am 1. Februar 1998 in Kraft getretene Rahmenkonvention für den Schutz nationaler Minderheiten legt Prinzipien und bestimmte Zielvorgaben für den Schutz nationaler Minderheiten fest, die die Vertragspartner zu erreichen streben. Die Europäische Konvention gegen Folter (1987) bildet die Grundlage für unangekündigte Kontrollen aller freiheitsberaubenden Einrichtungen in den Staaten, die dieses Übereinkommen ratifiziert haben. Die Europäische Sozialcharta von 1961 und ihr Zusatzprotokoll sind das Gegenstück zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Sozialbereich. Ihr Ziel ist der Schutz von 23 sozialen Grundrechten und die Förderung einer echten Sozialpolitik in Europa. Der Europäische Kodex für soziale Sicherheit legt Mindestschutzgrenzen in den verschiedenen Bereichen der Sozialleistungen fest (Altersversorgung, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, medizinische Versorgung, usw.). Die Konvention über Menschenrechte und Biomedizin (April 1997) ist das erste international verbindliche juristische Instrument zum Schutz des Menschen gegen den eventuellen Mißbrauch neuer biologischer und medizinischer Techniken. Sie soll die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Würde und die Identität des Einzelnen garantieren. Ihr im Januar 1998 zur Unterzeichnung aufgelegtes zusätzliches Protokoll sieht ein Klonverbot von Menschen vor. Die Konvention über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer legt den Grundsatz der Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Arbeitnehmern fest und erkennt das Recht auf Familienzusammenführung an. Der 1979 ins Leben gerufene Lenkungsausschuß für die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleistet eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit in diesem Bereich. Gesundheit Bluttransfusion: der Europarat hat ein Netz nationaler Bluttransfusionszentren und eine europäische Blutbank für tiefgekühlte Blutkonserven seltener Blutgruppen in Amsterdam geschaffen. Drogenabhängigkeit: die 1971 gegründete multidisziplinäre Pompidou-Gruppe koordiniert die Politik der Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung. Sicherheit Datenschutz: die Konvention von 1981 ist das einzige internationale Übereinkommen, das die Bürger gegen bestimmte Formen vor Mißbrauch elektronisch gespeicherter Daten schützen soll. Gewalt in den Stadien: als Folge der Tragödie im Brüsseler Heysel-Stadion im Mai 1985 entstanden, soll diese Konvention Gewalttätigkeiten bei Fußballspielen verhindern helfen. Bildung,
Kultur, Denkmalpflege Kulturelles Erbe: Konventionen über den Schutz des architektonischen Erbes und zum Schutz des archäologischen Erbes legen Rechtsgrundsätze fest und schlagen Verfahren zur Koordinierung der europäischen Politik vor. Die Europäische Stiftung für die Kulturerbe-Berufe (FEMP) - (gegründet 1996) hilft bei der Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Berufe in der Denkmalpflege, beim Aufstellen von Pilotprojekten und beim Informationsaustausch, bei der Schaffung von fachspezifischen Netzwerken und der Förderung von Sensibilisierungsprogrammen. Sport Die Antidoping-Konvention von 1989 legt verbindliche Normen mit dem Ziel einer Harmonisierung der Antidopingbestimmungen fest und enthält eine Liste der verbotenen Substanzen. Jugend Das Europäische Jugendwerk in Straßburg bietet Jugendverbänden die finanziellen Mittel, die sie für ihre internationalen Aktivitäten brauchen. Umwelt Umweltschutz: eine Konvention aus dem Jahre 1993 schafft das notwendige Gleichgewicht zwischen den Geboten des Umweltschutzes und den Interessen der Industrie. Das Eildungs- und Informationszentrum Centre Naturopa veranstaltet Öffentlichkeitskampagnen zu bestimmten Themen Gemeinden
und Regionen Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: die Rahmenkonvention von 1980 fördert und erleichtert den Abschluß von Abkommen zwischen Gemeinden und Regionen auf beiden Seiten einer Landesgrenze in Bereichen wie der regionalen Entwicklung, dem Umweltschutz und der Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen. Eine Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (1992) soll das Aussterben dieser Sprachen verhindern, ihren Gebrauch in Wort und Schrift im öffentlichen Leben und im sozialen und wirtschaftlichen Umfeld fördern und die Bevölkerung anregen, sie zu lehren und zu lernen. Medien Die Konvention über grenzüberschreitendes Fernsehen (1989) enthält die Mindestbestimmungen, die zu der grenzüberschreitenden Ausstrahlung von Fernsehprogrammen erforderlich sind. Eurimages: ein Fonds zur Förderung der Koproduktion und Verbreitung von europäischen audiovisuellen und filmischen Werken wurde 1988 eingerichtet. Für das Jahr 1998 verfügt er über rund 45 Millionen DM. Prix Europa: dieser Fernsehpreis wurde 1987 gegründet und wird von anderen Institutionen mitgetragen; er prämiert die besten Programme des Jahres, die die kulturelle Vielfalt unseres Kontinents widerspiegeln. Finanzwelt Geldwäsche: die Konvention aus dem Jahre 1990 sieht nationale und internationale Maßnahmen vor, mit denen Vermögen aus krimineller Tätigkeit (Waffenhandel, Terrorismus, Betrug und vor allem illegaler Drogenhandel) eingefroren oder beschlagnahmt werden können. Insider-Geschäfte: die Konvention von 1989 soll von "Insidern" durchgeführte Finanzoperationen mit Börsenpapieren aufdecken helfen. Solidarität Kooperations- und Hilfsprogramme wie Demosthenes, Themis und LODE wurden 1990 vom Europarat geschaffen, um die entstehenden Demokratien Europas bei ihren politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen zu unterstützen. Diese Programme befassen sich ebenso mit kommunaler Verwaltung wie der Rechtsprechung und dem Strafvollzug, usw. Die Europäische Kommission für Demokratie durch das Recht ("Venedig-Kommission") betreibt Forschung und bietet juristischen Rat hinsichtlich Aufbau und Funktionsweise der demokratischen Institutionen und des Verfassungsrechts. Das Nord/Süd-Zentrum wurde 1990 in Lissabon in der Folge der Nord/Süd-Kampagne von 1988 gegründet. Seine Hauptaufgabe ist Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen der weltweiten Interdependenz und Solidarität. Der Sozialentwicklungsfonds des Europarats, der 1956 eingerichtet wurde, finanziert Projekte zur Unterstützung von Flüchtlingen und für durch Erdbeben oder Überschwemmungen verwüstete Gebiete. Ebenso unterstützt er die Schaffung von Arbeitsplätzen, sozialen Wohnungsbau und Projekte in den Bereichen Bildung und Gesundheitswesen. 1998 kann der Fonds etwa 1,3 Milliarden ECU als Darlehen zur Verfügung stellen.
Weitere
Informationen F-67075 Strasbourg Cedex Telefon: +33 (0)3 88
41 20 33 E.Mail: point_i@coe.fr <mailto:point_i@coe.fr> Internet: http://www.coe.fr Quelle: EU - Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit |
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