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Europol Europäisches Polizeiamt European Police Office
Office central européen de > police criminelle Sitz: Raamweg 47, NL-2596 HN Den Haag Tel: (00 31) 70-3 02 53 02, Fax: -3 45 58 96 Internet: http://www.europol.eu.int Gründung: Durch Verordnung des Rats der Europäischen Union vom 26.7. 1995. Das Übereinkommen über die Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen), vorgesehen im Vertrag über die Europäische Union von 1993, trat nach Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten am 1.10. 1998 in Kraft. Am 1.7. 1999 nahm Europol offiziell die Arbeit auf. Damit endete die Arbeit der seit 1994 als Vorläufereinrichtung arbeitenden Europol-Drogeneinheit EDU (Europol Drugs Unit). Ziele: Aufgaben: Europol soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung schwerwiegender Fälle von
grenzüberschreitender organisierter Kriminalität in den 15 EU-Staaten verbessern. Europol wird aktiv bei Fällen von Terrorismus, Geldfälschung, Betrug mit anderen Zahlungsmitteln sowie Kinderpornographie im Rahmen des
internationalen Menschenhandels. Die bisherige Drogeneinheit (EDU) hatte schon die Bereiche illegaler Rauschgifthandel, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen sowie Schleuser- und Kraftfahrzeugkriminalität,
Geldwäsche und Menschenhandel abgedeckt. Zur Umsetzung seiner Ziele hat Europol die vorrangige Aufgabe, den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten zu erleichtern; Informationen und Erkenntnisse zusammenzustellen und zu
analysieren; die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten umgehend über die sie betreffenden Informationen und festgestellte Zusammenhänge zwischen Straftaten zu unterrichten; Ermittlungen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen
sowie automatisierte Informationssammlungen (Datenbanken) zu unterhalten. Die nationalen Stellen, die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten in Den Haag, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie die dazu ermächtigten
Europol-Bediensteten haben unmittelbaren Zugriff auf die gespeicherten Daten. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1.5. 1999 erhielt Europol zusätzliche, auch operative, Befugnisse. So können künftig gemeinsame
Arbeitsgruppen von Vertretern von Europol und den nationalen Polizeibehörden operative Aktionen durchführen. Zudem soll Europol ganz konkrete Ermittlungsmaßnahmen der nationalen Polizeibehörden initiieren und dann unterstützend
begleiten können. Europol verfügt jedoch weder über eigenständige Ermittlungs- noch über polizeiliche Exekutivbefugnisse. Mitglieder: Die 15 EU-Mitgliedstaaten. Organe: Verwaltungsrat aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten; den Vorsitz führt der Vertreter des Mitgliedstaats, der den Vorsitz im EU-Rat innehat; Direktor, vom EU-Rat auf vier Jahre gewählt (einmalige Wiederwahl möglich) ist der bisherige EDU-Koordinator Jürgen Storbeck (Deutschland); Finanzkontrolleur; Haushaltsausschuß, in den jeder Mitgliedstaat einen Vertreter entsendet. Sprachen: Amtssprache ist Englisch. Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Mitgliedstaaten und andere gelegentliche Einnahmen. (Quelle: Europäische Union) |
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