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Heute hat das Parlament im EU-Entscheidungsprozeß ein gewichtiges Wort mitzu- reden. Ohne seine Zustimmung geht in vielen Bereichen nichts mehr. |
Rolle und Aufgaben: Es wirkt heute unmittelbar an der Gesetzgebung mit und trifft in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Rat Entscheidungen. Es hat
wichtige Haushaltsrechte, muß der Unterzeichnung internationaler Verträge zustimmen und spielt auch bei der Ernennung der Europäischen Kommission eine entscheidende Rolle. Es überprüft die Arbeit der Kommission,
unter anderem durch schriftliche und mündliche Anfragen von Abgeordneten an die Kommission und den Rat, beispielsweise in den Fragestunden während der Plenartagungen und bei den Sitzungen von parlamentarischen Ausschüssen. Eigene Gesetzentwürfe darf das Parlament allerdings bisher noch nicht vorlegen, da nur die Kommission das Initiativrecht besitzt. Es kann aber die Europäische Kommission auffordern, Gesetzentwürfe auszuarbeiten, die
seiner Ansicht nach nötig sind. Die Gesetzgebungsverfahren: Anhörungsverfahren: Verfahren der Zusammenarbeit: Dieses Verfahren wird beispielsweise bei Entscheidungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in der Forschungs- und Umweltpolitik oder bei der Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern angewandt. Mitentscheidungsverfahren: Das Europäische Parlament kann beispielsweise in den Bereichen Binnenmarkt, Forschung und Technologie, transeuropäische Netze, Kultur, Bildung, Gesundheit, Verbraucher und mehrjährige
Umweltprogramme von seinem Vetorecht Gebrauch machen. Der Vertrag von Amsterdam aus dem Jahre 1997 vereinfacht das Mitentscheidungsverfahren und wendet es auf mehr Politikbereiche als vorher an.
Erkunden Sie auf interaktivem Weg, wie das Mitentscheidungsverfahren.funktioniert. Zustimmungsverfahren: Haushaltskontrolle: Das Parlament berät gemeinsam mit dem Ministerrat den Haushaltsentwurf der Kommission und verabschiedet ihn. Soweit sich die Ausgaben nicht zwingend aus den europäischen Verträgen ergeben
("nicht obligatorische" Ausgaben"), hat das Parlament weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten - etwa bei den Strukturfonds oder in der Forschungs- und Entwicklungspolitik.
Es kann diese Ausgaben in begrenztem Ausmaß erhöhen und ihre Verteilung ändern. Bei den "obligatorischen" Ausgaben kann das Parlament zwar Änderungen vorschlagen, die letzte Entscheidung liegt jedoch beim
Rat. Das betrifft insbesondere den Agrarhaushalt. Aus wichtigem Grund kann das Parlament den Haushaltsentwurf insgesamt ablehnen und die Vorlage eines neuen Entwurfs verlangen. Außenbeziehungen Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres sind die Kompetenzen des Europäischen Parlaments allerdings noch
beschränkt. Das Parlament wird in diesen Fragen zwar gehört, aber echte Mitentscheidungsrechte hat es bislang noch nicht.
Schritt für Schritt mehr Kompetenzen Die 1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte brachte ihm dann neue Mitwirkungsrechte. Das "Verfahren der Zusammenarbeit" wurde
eingeführt, in dem das Parlament und der Rat eng zusammenarbeiten, wobei jedoch der Rat immer das letzte Wort behält. Die Einheitliche Europäische Akte brachte dem Parlament aber auch echte Mitentscheidungsrechte im Bereich der
Außenbeziehungen. Durch den Vertrag von Maastricht über die Europäische Union von 1993 wurde die Stellung des Parlaments weiter gestärkt. Eine besonders bedeutsame Neuerung war ein neues Beschlußverfahren, das dem
Parlament erstmals ein echtes Mitentscheidungsrecht einräumt. Auch sonst hat der Vertrag dem Parlament in vielen weiteren Bereichen neue Kompetenzen gebracht. Bei Regelungen für die Strukturfonds, dem Abschluß
internationaler Verträge und vielen Fragen im Bereich der Währungspolitik muß das Parlament heute zustimmen. Mit dem Vertrag von Amsterdam werden die Mitentscheidungsbefügnisse des Europäischen Parlaments zu
zusätzliche Bereiche ausgedehnt. Europawahlen: Das war nicht immer so. Bis 1979 waren die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Mitglieder der nationalen Parlamente, aus deren Mitte sie ins Europäische Parlament entsandt wurden. Erst
1979 konnte die bereits in den Verträgen von 1957 vorgesehene allgemeine und unmittelbare Wahl der Abgeordneten des Parlaments durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten verwirklicht werden.
Die konkreten Wahlsysteme sind von Land zu Land unterschiedlich. Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen? Im Parlament arbeiten die Abgeordneten in länderübergreifenden und nach politischen Grundüberzeugungen geordneten Fraktionen zusammen. Siehe Darstellung der Abgeordneten nach politischen
Fraktionen. An der Spitze des Parlaments steht ein Büro mit dem Präsidenten, der von 14 Vizepräsidenten unterstützt wird. Im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments mit Sitz in Luxemburg
arbeiten derzeit mehr als 3 000 Beamte. Wie arbeitet das Europäische Parlament? Die Plenarsitzungen
werden in den 20 Ausschüssen vorbereitet. Die Ausschüsse tagen oftmals in Brüssel, um den Kontakt zur Kommission und zum Rat zu erleichtern. Sie führen auch Anhörungen durch, in denen Sachverständige die Abgeordneten über spezielle
Fragen informieren. Außerdem erarbeiten sie Entschließungsanträge und Ausschußberichte zu Vorschlägen der Kommission, zu denen das Parlament Stellung nehmen muß. Die Ausschüsse 2. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 3. Haushalt 4. Wirtschaft, Währung und Industriepolitik
5. Forschung, technologische Entwicklung und Energie 6. Außenwirtschaftsbeziehungen 7. Recht und Bürgerrechte 8. Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
9. Regionalpolitik 10. Verkehr und Fremdenverkehr 11. Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz
12. Kultur, Jugend, Bildung und Medien 13. Entwicklung und Zusammenarbeit 14. Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten 15. Haushaltskontrolle 16. Institutionelles 17. Fischerei 18. Geschäftsordnung, Wahlprüfung, Fragen der Immunität 19. Rechte der Frau 20. Petitionen
Das Parlament vertritt die Bürger - das Petitionsrecht, - den Bürgerbeauftragten. Das Petitionsrecht Der Gegenstand der Petition muß in jedem Fall in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, sich auf den
Inhalt der Unionsverträge und des Gemeinschaftsrechts beziehen oder einen Bezug zu einer Gemeinschaftsinstitution haben. Die Bürger können in einer Petition an das Europäische Parlament sowohl Anliegen von allgemeinem Interesse
(zum Beispiel Schutz des architektonischen, kulturellen, ökologischen Erbes) als auch Einzelbeschwerden (wie die Anerkennung von Rentenansprüchen) zur Sprache bringen. Der Petitionsausschuß des Europäischen
Parlaments prüft die an ihn gerichteten Eingaben und entscheidet, was weiter geschehen soll. Auf Initiative des Petitionsausschusses wird die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge aktiv. Ihr steht die Möglichkeit offen,
die Behörde des Mitgliedstaates, die nach Auffassung des Petitionsausschusses und der Kommission gegen europäisches Recht verstößt, vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Europäisches Parlament auf einen Blick Mitglieder: Aufgaben: Gesetzgebendes Organ zusammen mit dem Ministerrat;
demokratische Kontrolle aller die EU betreffenden Aspekte Adresse: L-2929 Luxembourg Tel. (352) 43 00-1
Website: Das Europäische Parlament besitzt in allen EU-Mitgliedstaaten Büros, die weitere Informationen zur Arbeit des Parlaments geben können. |
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