Zeitplan |
Aktionen |
Zuständigkeit |
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30.
Juni 1997 |
Rechtliche
Grundlage für den Euro als Währung. |
Vorschlag
der Kommission zur Genehmigung durch den Rat |
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Stabilitäts
und Wachstumspakt |
Vorschlag
der Kommission zur Genehmigung durch den Rat |
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Wechselkursmechanismus |
Vorschlag
des Europäischen Währungsinstituts (EWI) zur Genehmigung durch den Europäischen
Rat |
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Entwurf
zukünftiger währungspolitischer Instrumente |
EWI |
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Entwurf
der EuroMünzen |
Vorschlag
der Kommission zur Genehmigung durch den Europäischen Rat |
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Frühjahr
1998 |
Entscheidung über
Teilnehmerstaaten |
Europäischer
Rat [1] |
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Entscheidung über
die Feststellung, ob übermäßige öffentliche Defizite in den einzelnen Mitgliedstaaten
vorliegen (Art. 104.C.12) und Empfehlung über die Mitgliedstaaten, die die Kriterien
für die Einführung des Euro erfüllt haben. |
Rat
der Wirtschafts und Finanzminister (ECOFIN) |
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Außerordentliche
Sitzung des Europäischen Parlaments über die ECOFINEmpfehlung. |
Europäisches
Parlament |
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Entscheidung über
die Mitgliedstaaten, die von Anfang an den Euro einführen werden.
Verabschiedung aller noch ausstehenden praktischen Maßnahmen zur
Einführung des Euro.
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Staats
und Regierungschefs |
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Bilaterale
Kurse zwischen den teilnehmenden Währungen werden bekanntgegeben; Präsident and
Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) werden vorgeschlagen. Ernennung
Ende Mai durch die Staats und Regierungschefs nach Rücksprache mit dem Parlament
und dem EWI. |
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Rechtsvorschriften
angenommen; der Euro wird als einheitliche Währung der teilnehmenden Mitgliedstaaten
festgelegt (gemäß 109.L.4); die technischen Spezifikationen der Münzen und die
in Art.106.6 vorgesehenen Gesetze über die EZB. |
Rat
der Wirtschafts und Finanzminister (ECOFIN) |
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1998 |
Gründung
der Europäischen Zentralbank und Ernennung des Direktoriums |
Rat
(nur Mitgliedstaaten, die an der WWU teilnehmen) |
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Beginn
der Herstellung der EuroBanknoten und münzen |
Rat
und Mitgliedstaaten |
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Annahme
des erforderlichen abgeleiteten Rechts |
Kommission
schlägt vor, Rat entscheidet |
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1.
Januar 1999 |
Unwiderrufliche
Festlegung der Umrechnungskurse und Inkrafttreten einiger Rechtsvorschriften,
insbesondere über die Rechtsstellung des Euro |
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Festlegung
und Durchführung der einheitlichen Währungspolitik in Euro |
Europäisches
System der Zentralbanken (ESZB) |
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Devisengeschäfte
in Euro |
Europäisches
System der Zentralbanken (ESZB) |
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Neue
Staatsverschuldung in Euro |
Mitgliedstaaten,
Europäische Investitionsbank, Kommission |
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1.
Januar 1999 bis 1. Januar 2002 |
Umstellung
der Banken und Finanzinstitute auf den Euro |
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Unterstützung
der gesamten Wirtschaft bei der reibungslosen Umstellung |
Kommission
und Mitgliedstaaten |
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1.
Januar 2002 |
EuroBanknoten
werden in Umlauf gebracht |
Europäische
System der Zentralbanken (ESZB) |
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EuroMünzen
werden in Umlauf gebracht |
Mitgliedstaaten |
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Vollständige
Umstellung der öffentlichen Verwaltung auf den Euro |
Mitgliedstaaten |
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1.
Juli 2002 |
Einzelstaatliche
Banknoten und Münzen gelten nicht mehr als gesetzliche Zahlungsmittel |
Mitgliedstaaten,,
Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) |
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[1]
Auf Empfehlung des Ministerrats auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission
und des EWI
Quelle:
Europäische Union
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