EuGH: Übermittlung von Fluggastdaten an US-Behörden ist illegal.

Achtung, Ihre Daten werden weitergegeben!
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Ermächtigung durch Kommission und den Rat zur Übermittlung von Fluggastdaten an amerikanische Behörden illegal ist. Ein entsprechendes, von den USA und der EU als Mittel zur Terrorbekämpfung unterzeichnetes Abkommen, ist somit rechtswidrig. Das Urteil folgt teilweise der Meinung des Europäischen Parlaments, das dieses Abkommen stark kritisiert hatte. Dennoch ist das Problem dadurch nicht vom Tisch.


Sie essen gerne vegetarisch, und Sie geben Ihre Kreditkartennummer niemandem weiter, auch nicht Ihren Freunden oder Ihrer Familie? Und auch Ihre E-Mail-Adresse geben Sie nicht wahllos bekannt? Sie sind der Meinung, dass Sie darüber entscheiden, wann und wie diese Informationen genutzt werden? Da liegen Sie falsch, denn diese Daten werden gespeichert. Zumindest dann, wenn Sie per Flugzeug in die USA einreisen. 34 verschiedene Kategorien Ihrer persönlichen Daten werden eine Viertelstunde vor Abflug von der Fluggesellschaft an die US-Behörden weitergegeben.

Sicherheit und Grundrechte schließen sich nicht aus

Gemäß einem Abkommen zwischen den USA und der EU über die Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdaten durch in der EU ansässige Fluggesellschaften ist eine solche Weitergabe zulässig. Das Abkommen wurde am 17. Mai 2004 unterzeichnet, entgegen den Empfehlungen des Europäischen Parlaments, jedoch nach entsprechenden Entscheidungen von Kommission und dem Rat. Die Abgeordneten haben sich dennoch entschlossen, die Grundrechte der Flugpassagiere, die ihrer Meinung nach durch das Abkommen eingeschränkt werden, zu verteidigen. Laut EU-Recht sind persönliche Daten über Bürger nur in Ausnahmefällen an Drittländer weiterzuleiten, und nur dann, wenn die Datenschutzgrundsätze eingehalten werden. Die Abgeordneten beharrten darauf, dass es für die Sicherheit der Fluggäste und zur Terrorbekämpfung nicht erforderlich sei, Grundrechte zu missachten. Dass dies möglich sei, zeige ein Abkommen zwischen der EU und Kanada sowie die in Australien angewandten Maßnahmen.

Parlament hat begrenzten Handlungsspielraum

Auch wenn das Parlament eine andere Meinung vertritt, fallen Entscheidungen in den Bereichen Justiz und Inneres in den Zuständigkeitsbereich der Regierungen und der Europäischen Kommission. Da es sich weder um internationales Recht noch um Rechtssprechung der Gemeinschaft handelt, fällt dem Parlament nur eine beratende Rolle zu. Nachdem es zwischen den Institutionen keine Zusammenarbeit gab, sah sich das Parlament veranlasst, den Fall im September 2004 vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Chaos im Rechtsdschungel?

Die Anrufung des Gerichts durch das Parlament war erfolgreich: Der Gerichtshof erklärte die Entscheidungen von Kommission und Rat für nichtig und begründete sein Urteil damit, dass die falsche Rechtsgrundlage gewählt worden sei. Das Urteil geht jedoch nicht auf den Inhalt des Abkommens ein sondern stellt nur fest, dass es aus formalen Gründen nichtig ist. Dennoch bleibt das Abkommen bis zum 30. September in Kraft, und viele Fragen bleiben unbeantwortet. Ist ein neues Abkommen erforderlich? Auf welcher rechtlichen Grundlage würde dieses neue Abkommen dann basieren? Wie kann eine Zusammenarbeit zwischen den Institutionen erreicht werden? Wir werden Sie weiter informieren.
(Quelle: Eu)

Datum: 17.06.2006



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